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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Bestellung des Festabzeichens über den Onlinebestellshop unter www.taenzelfest.de. Vertragspartner für alle Bestellungen des Festabzeichens wird der Tänzelfestverein Kaufbeuren e.V. Die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Fassung der AGB ist maßgebend. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
  2. Bestellungen und Lieferungen sind nur innerhalb Deutschland möglich.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Tänzelfestverein diesem ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Kosten

 

  1. Vertragsgegenstand ist das Festabzeichen des Tänzelfestvereins, welches dem Kunden den Zutritt für folgende Veranstaltungen im Rahmen des jährlichen Tänzelfestes ermöglicht:
    • Eröffnung am Donnerstag (begrenzter Einlass)
    • Lagerleben Freitag und Samstag
    • Einzug Kaiser Maximilian und Festumzug Sonntag und Montag
    • Tänze Samstag, Sonntag und Montag
    • Zapfenstreich Samstag, Sonntag und Montag
       
  2. Die Kosten für das Festabzeichen belaufen sich auf 8,00 € pro Stück, eine Mehrwertsteuer fällt nicht an. Die Mindestabnahme beträgt 2 Festabzeichen. Extra Portokosten fallen nicht an. Der Versand ist inklusive.

 

§ 3 Vertragsschluss, Zahlung, Fälligkeit

  1. Das Anbieten des Festabzeichens auf dem Onlineshop über die Homepage des Tänzelfestvereines stellt kein bindendes Angebot des Tänzelfestvereins auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Das Anbieten des Tänzelfestabzeichens in dem Onlineshop über die Homepage des Tänzelfestvereins stellt lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, durch seine Bestellung ein Angebot abzugeben.
     
  2. Durch das Absenden der Bestellung im Onlineshop der Homepage des Tänzelfestvereins gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Festabzeichen ab. Durch das Absenden der Bestellung erklärt der Kunde, die AGB des Tänzelfestvereins als für das Rechtsverhältnis mit dem Tänzelfestverein als allein maßgeblich anzuerkennen.
     
  3. Durch Versendung einer Bestätigungsemail bestätigt der Tänzelfestverein den Eingang der Bestellung des Kunden. Die Bestätigungsemail stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Tänzelfestverein dar, sondern den lediglich der Informationen des Kunden, dass die Bestellung beim Tänzelfestverein eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Tänzelfestverein das Festabzeichen auf den Versandweg bringt.
     
  4. Die Zahlung der bestellten Festabzeichen hat sofort und ohne Abzüge gegenüber dem Tänzelfestverein im Rahmen des Bestellvorgangs zu erfolgen.

 

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

Die bestellten Festabzeichen werden 10 Tage vor Eröffnung des Tänzelfestes versendet.

 

§ 5 Ausschluss Widerrufsrecht

Da für die Erbringung der Dienstleistung seitens des Tänzelfestvereins, mithin für die Erfüllung des Vertrages durch den Tänzelfestverein ein bestimmter Zeitraum vorgesehen ist, ist das Widerrufsrecht gemäß §312 G Abs. 2, Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

Aus Kulanz räumt der Tänzelfestverein dem Kunden die Möglichkeit der Stornierung des Vertrages ein, wenn und soweit diese vor dem Versand der Festabzeichen erfolgt. Eine Stornierung nach dem Versand der Festabzeichen wird nicht akzeptiert. Im Falle der rechtzeitigen Stornierung fällt pro bestelltem Festabzeichen einen Stornogebühr in Höhe von 1,00 € an.

 

§ 6 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
     
  2. Die Veranstaltungen, zu welchen das Festabzeichen Zutritt ermöglicht, dauern von Donnerstag bis Montag. Die Veranstaltungen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Mitwirkende oder Vereinsmitglieder befürchten lassen, wird eine Veranstaltung sofort abgebrochen. In vorstehendem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Tänzelfestverein kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
     
  3. Das Festabzeichen berechtigt zum Besuch einer Vielzahl der einzelnen Veranstaltungen während des Tänzelfestes, siehe §2, 1. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Programmpunkte hat der Besucher keinen Anspruch gegen den Tänzelfestverein, solange die Änderungen den historischen Gesamtcharakter des Tänzelfestes wahren und sich die Änderungen in einem gewissen Rahmen bewegen. Verspätungen und Verlegungen einzelner Veranstaltungen und Programmpunkte sind vom Kunden hinzunehmen.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Der Tänzelfestverein, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
     
  2. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der Beschränkung gemäß Ziffer 1 dieses §7 unberührt. Ebenfalls unberührt von Ziffer 1 dieses §7 bleibt die Haftung des Veranstalters für anfänglich Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, die sich jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
     
  3. Für verlorengegangene oder beschädigte Sachen während den einzelnen Veranstaltungen haftet der Tänzelfestverein nicht.

 

§ 8 Jugendschutz

  1. Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit gelten für jede einzelne Veranstaltung des Tänzelfestvereins während des gesamten Tänzelfestes.
     
  2. Der Eintritt für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist frei.
     
  3. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre dürfen sich auf den jeweiligen Veranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person aufhalten. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, sobald sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
     
  4. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen sich nach 24 Uhr noch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person auf den einzelnen Veranstaltungen aufhalten. Entsprechende Einschränkung gilt für alle Kinder und Jugendlichen.
     
  5. Personen, welche als erziehungsbeauftragt anzusehen sein sollen, haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Erziehungsbeauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

 

§ 9 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Tänzelfestverein zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Tänzelfestvereins ausgeschlossen. Dies gilt nur, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

 

§ 10 Aufrechnung

Das Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nur dann, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

 

§ 11 Recht am eigenen Bild

Der Tänzelfestverein und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der einzelnen Veranstaltungen Bild-, Ton und Bildtonaufnahmen der Besucher der einzelnen Veranstaltungen ohne Vergütung für die abgelichteten und aufgenommenen Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Vorstehendes gilt insbesondere für die Berichterstattung und Bewerbung des Tänzelfestvereins in allen Medien, eingeschlossen Internet, Ton- und Bildtonträgern.

 

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
     
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Tänzelfestverein ist der Vereinssitz des Tänzelfestvereins, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt.

 

§ 13 Information zur Onlinestreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform bereit für die sogenannte Online Streitbeilegung bereit. Der dahinführende Link befindet sich im Impressum.

 

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.